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Die spannende Geschichte des sächsischen Krebsregisters

Ein Blick in die Vergangenheit und Zukunft

Die Anfänge der Krebsregistrierung
In Deutschland begann man schon in den 1920er Jahren, sich intensiver mit der Erfassung von Krebserkrankungen auseinanderzusetzen. Doch erst nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Thema Fahrt auf, da die medizinischen Möglichkeiten immer besser wurden und man die Krankheit systematischer erforschen wollte.

Krebsregister in der DDR: Ein zentraler Schritt
Die DDR setzte stark auf eine umfassende Gesundheitsüberwachung, wobei das Krebsregister als zentrales Instrument diente, um die Volksgesundheit zu schützen. Das Nationale Krebsregister der DDR wurde 1952/53 eingeführt und erfasste von 1961 bis 1989 rund 1,8 Millionen Patienten und Patientinnen, was etwa 95 Prozent aller Krebsfälle in der DDR ausmachte – eine zu seiner Zeit größten epidemiologischen Datensammlungen weltweit. Neben bösartigen Tumoren wurden auch Verdachtsfälle und gutartige Erkrankungen, etwa des Gehirns und Rückenmarks, dokumentiert. Anfangs wurden Daten in Listen und auf Lochkarten gespeichert, ab den 1970er Jahren kamen EDV- und später PC-Technik hinzu. Die Leitung lag beim Zentralinstitut für Krebsforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR in Berlin-Buch.

Wende und Neubeginn
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 musste auch das Gesundheitssystem neu strukturiert werden. In den neuen Bundesländern, darunter Sachsen, war ein Neuaufbau der Krebsregistrierung nötig, da die bisherigen Strukturen nicht den neuen westlichen Standards und Rechtsvorschriften entsprachen. Aus dem Nationalen Krebsregister der DDR entstand zunächst das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Dieses überregionale Register galt als das größte länderübergreifende Krebsregister Deutschlands, mit einer Melderate von über 90 Prozent in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Die Entwicklung des Sächsischen Krebsregisters ab den 1990er Jahren
1995 war ein wichtiges Jahr für das sächsische Krebsregister, denn in diesem Jahr wurde das „Sächsische Gesetz zur Krebsregistrierung“ verabschiedet. Das war die rechtliche Grundlage, um die systematische Erfassung von Krebsfällen im gesamten Bundesland zu gewährleisten. Das Ziel war klar: Alle Neuerkrankungen von Krebs sollten erfasst werden, um fundierte Daten zur Verfügung zu haben, die bei der Planung von Gesundheitsmaßnahmen helfen und die Forschung unterstützen.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Im Jahr 2023 stand alles im Zeichen der Planung zur Zentralisierung der epidemiologischen und klinischen Aufgaben der Krebsregistrierung in Sachsen. Die Verantwortung für die klinische Krebsregistrierung wurde dabei auf die Krebsregister Sachsen gGmbH übertragen, deren alleinige Gesellschafterin die Sächsische Landesärztekammer ist. Im Zuge dieser Neustrukturierung wurden 2024 die vier regionalen klinischen Krebsregister in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau in die Krebsregister Sachsen gGmbH integriert.
Am 13. Juni 2024 trat das neue Gesetz zur Krebsregistrierung (SächsKRegG) in Sachsen in Kraft, mit dem klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Datenerhebung und -verarbeitung geschaffen wurden. Die Krebsregister Sachsen gGmbH erhielt dabei erweiterte Befugnisse, um die erfassten Daten noch gezielter für die Verbesserung der Krebsprävention und -therapie in Sachsen zu nutzen. Das neue Gesetz erleichtert zudem die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, was eine zeitgemäße, patientenorientierte Versorgung fördert.

Bildnachweis: ©Depositphotos_503141130

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