Wissenschaftlicher Beirat

Aufgaben

Der Wissenschaftliche Beirat fungiert als Beratungsgremium der Gemeinsamen Auswertungsstelle bei der Erstellung von Auswertungen und im Aufbau eines Qualitätsmonitorings. 

Die Hauptaufgabe des Wissenschaftlichen Beirates ist es, für die Sicherstellung der Datennutzung gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu sorgen. Im Zuge dessen prüft der Beirat Anträge von externen Forschungsanfragen.

Er soll sich zudem an der Konzeption und dem Aufbau der landesspezifischen Auswertungen und Berichte beteiligen, die Auswertungsstelle im Aufbau eines Qualitätsmonitorings beraten und die Vorbereitung der jährlich stattfindenden Landesqualitätskonferenz unterstützen.

Näheres zur Zusammensetzung und Arbeit des Beirates wird in einer Geschäftsordnung geregelt.

Mitglieder

Die Mitglieder des Beirates werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt berufen.

  • Prof. Dr. med. Martin Bornhäuser, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Dresden
  • Dr. Cornelia Czupalla, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
  • Univ.-Prof. Dr. med. Andreas Dietz, Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Tumorzentren
  • PD Dr. med. habil. Christoph Engel, wissenschaftlicher Experte Bereich Statistik und stellvertretender Vorsitzender
  • Univ.-Prof. Dr. med. habil. Ursula Froster, Sächsische Krebsgesellschaft und Vorsitzende
  • Dr. med. Axel Gatzweiler, Sächsische Krankenhausgesellschaft
  • Steffi Hainich, Patientenvertreterin
  • PD Dr. med. Thomas Illmer, Berufsverband der niedergelassenen Onkologen
  • Dr. med. Patricia Klein, Sächsische Landesärztekammer
  • Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Günter Lauer, Kassenzahnärztliche Vereinigung und Landeszahnärztekammer
  • Corina Riedrich, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (nicht stimmberechtigt)
  • Dr. rer. nat. Olaf Schoffer, Experte Durchführung wissenschaftliche Studien
  • Dipl. Ing. Birgit Schubotz, Klinische Krebsregister in Sachsen
  • Dr. Andreas Werblow, Landesverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung in Sachsen

Wissenschaftliche Nutzung von Daten

Das Sächsische Krebsregistergesetz (SächsKRegG) regelt die wissenschaftliche Nutzung der Daten der klinischen Krebsregister in Sachsen. Gemäß § 13 Abs. 1 SächsKRegG kann die Gemeinsame Auswertungsstelle die Daten insbesondere für Forschungsprojekte, wissenschaftliche Projekte und Promotionen auswerten und das Auswertungsergebnis als anonymisierten Datensatz zur Verfügung stellen.

Die nächste Sitzung des wissenschaftlichen Beirats findet am 13. Februar 2025 statt.

Für die wissenschaftliche Nutzung der Daten ist ein Antrag beim Wissenschaftlichen Beirat über die Landesgeschäftsstelle des Krebsregisters Sachsen zu stellen.

Informationen zur Stellung eines Antrags

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