Wichtiger Hinweis
Durch das Sächsische Krebsregistergesetz ist eine strukturierte, elektronische Übermittlung der Meldungsdaten verpflichtend vorgesehen. Die Übergangsfrist, die derzeit noch eine Meldung über Epikrisen oder Meldebögen an die klinischen Krebsregister ermöglicht, wird im Jahr 2023 auslaufen.
Nutzen Sie für Ihre Meldung stattdessen den elektronischen Meldeweg über die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Falls Sie bisher noch nicht elektronisch melden, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem zuständigen klinischen Krebsregister in Verbindung. Weitere Informationen zu den Fristen der Umstellung werden in den nächsten Monaten folgen.
Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes
Damit onkologisch tätige Einrichtungen ihre Meldungen gemäß dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz in elektronischer Form an die Krebsregister übermitteln können, wurde die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS-Schnittstelle, ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt.
Die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes ermöglicht es meldenden Ärztinnen und Ärzten, ihre Meldungen direkt aus dem jeweils vorliegenden Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem heraus zu generieren.
- Um eine Meldung aus dem System heraus zu generieren, muss Ihr Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem den Export der Meldungen im bundesweit einheitlichen Format unterstützen.
- Die Schnittstelle wird bereits deutschlandweit genutzt und kann somit von den meisten Softwareherstellern eingerichtet werden.
- Nachdem Sie über die eingerichtete Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in Ihrem Dokumentationssystem das Meldungspaket (xml-Datei) generiert haben, können die Dateien elektronisch an das zuständige klinische Krebsregister übermittelt werden.
Die aktuelle Schnittstellenversion ist die oBDS-Schnittstelle Version 3.0.1.
Seit dem 01. 03. 2023 bieten die klinischen Krebsregister nach §65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme der oBDS-Schnittstelle für Softwarehersteller an. Hier finden Sie alle Informationen rund um die Schnittstellenabnahme.
Melderportal
Zukünftig wird es die Möglichkeit geben, die Meldungen elektronisch über ein Melderportal an das Krebsregister in Sachsen zu übermitteln. Ein entsprechendes Portal befindet sich derzeit in Arbeit.