Aufgaben des Krebsregisters Sachsen
Der § 65c Klinische Krebsregister des Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) legt das Aufgabenspektrum des Krebsregisters fest.
- die personenbezogene Erfassung der Daten aller in Sachsen stationär und ambulant versorgter Patientinnen und Patienten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie von gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) mit Ausnahme der Daten von Erkrankungsfällen, die an das Deutsche Kinderkrebsregister zu melden sind,
- die Auswertung der erfassten klinischen Daten und die Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die einzelnen Leistungserbringer,
- den Datenaustausch mit anderen Landeskrebsregistern bei solchen Patientinnen und Patienten, bei denen Hauptwohnsitz und Behandlungsort in verschiedenen Einzugsgebieten liegen, sowie mit Auswertungsstellen der klinischen Krebsregistrierung auf Landesebene,
- die Förderung der interdisziplinären, direkt patientenbezogenen Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung,
- die Beteiligung an der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 135a Absatz 2 Nummer 1,
- die Zusammenarbeit mit Zentren in der Onkologie,
- die Erfassung von Daten für die epidemiologischen Krebsregister,
- die Bereitstellung notwendiger Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung.
Unsere Vision:
- eine maximal wirksame Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten bei hoher Lebensqualität.
Unsere Mission:
- als zentraler Ansprechpartner für Daten zur Krebsversorgung ermöglichen wir wichtige Erkenntnisse im Kampf gegen Krebs.
Nutzen des Krebsregisters Sachsen
Die umfassende Datensammlung des Krebsregisters Sachsen liefert die Grundlage zur Herstellung von Versorgungstransparenz sowie zur Steigerung der Qualität und ggf. dem Ausbau von Versorgungsstrukturen in der Onkologie.
Zudem können die erhobenen Daten zur Nutzenbewertung verschiedener Arzneimittel in der Krebstherapie herangezogen werden und damit perspektivisch zur Optimierung der Behandlung beitragen.
Das Ziel der klinischen Krebsregistrierung ist die Schaffung einer aussagekräftigen Datengrundlage zur Bewertung der onkologischen Versorgung. Dazu werden die erfassten Daten innerhalb der Register ausgewertet und an die meldenden Praxen und Krankenhäuser zurückgemeldet.
Damit sollen wichtige Erkenntnisse zur Entstehung und zum Verlauf von Krebserkrankungen sowie deren Behandlung erlangt werden, mit denen wichtige Fragen der Krebsforschung bearbeitet werden können, beispielsweise:
- Welche Therapien zeigen den größten Erfolg?
- Gibt es Unterschiede in der Qualität verschiedener Behandlungen oder Einrichtungen?
- Sind Maßnahmen zur Früherkennung erfolgreich?
- uvm.