Das Sächsische Krebsregistergesetz (SächsKRegG) regelt die wissenschaftliche Nutzung der Daten des Krebsregisters Sachsen. Gemäß § 13 Abs. 1 SächsKRegG kann die Gemeinsame Auswertungsstelle die Daten insbesondere für Forschungsprojekte, wissenschaftliche Projekte und Promotionen auswerten und das Auswertungsergebnis als anonymisierten Datensatz zur Verfügung stellen.
Für die wissenschaftliche Nutzung der Daten, die mehr als eine Regionalstelle des Krebsregisters Sachsen betrifft, ist ein Antrag beim Wissenschaftlichen Beirat zu stellen.
Die nächste Sitzung des wissenschaftlichen Beirats findet am 12. September 2024 statt.
Ablauf der Datenbeantragung und -bereitstellung für Forschungsprojekte
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Das Formular kann elektronisch ausgefüllt werden. Wählen Sie dazu bitte vorher das Dokument zum Herunterladen aus.
- Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per E-Mail an die Gemeinsame Geschäftsstelle ( geschaeftsstelle[at]krebsregister-sachsen.de ).
- Die Gemeinsame Geschäftsstelle prüft die eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und versendet eine Eingangsbestätigung an Sie. Fehlende Angaben werden nachgefordert.
- Über die eingegangenen Anträge entscheidet der wissenschaftliche Beirat in seinen zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen. Die genauen Termine werden auf dieser Homepage bekannt gegeben. Achten Sie darauf, Ihren Antrag bis spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Sitzung einzureichen.
- Die Entscheidung des Beirates (Bewilligung, Ablehnung oder Nachforderung von Informationen) teilt Ihnen die Gemeinsame Geschäftsstelle schnellstmöglich mit.
- Entscheidet der wissenschaftliche Beirat positiv über einen Antrag, wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gemeinsamen Geschäftsstelle und dem Antragsteller getroffen, in der die Datenübergabe und -nutzung geregelt sind.
- Die Gemeinsame Auswertungsstelle übermittelt dem Antragsteller den für das beantrage Forschungsvorhaben benötigten Datensatz in anonymisierter Form.
- Mit Einverständnis der Antragsteller werden die Themen der beantragten Forschungsvorhaben auf dieser Homepage veröffentlicht. Art und Umfang der veröffentlichten Informationen werden mit dem Antragsteller abgestimmt.
Für Projekte, bei denen Daten aus nur einem klinischen Krebsregister benötigt werden, kann eine Datenbeantragung direkt an das betreffende klinische Krebsregister gerichtet werden.
- Wählen Sie dafür bitte das gewünschte Register aus. Unter der Überschrift "Datenanforderung" steht Ihnen ein Formular zur Datenbeantragung beim jeweiligen klinischen Krebsregister zur Verfügung.
- Das Formular kann elektronisch ausgefüllt werden. Wählen Sie dazu bitte vorher das Dokument zum Herunterladen aus.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per E-Mail oder postalisch an das jeweilige klinische Krebsregister.
- Das Register setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das zuständige klinische Krebsregister:
Klinisches Krebsregister Regionalstelle Chemnitz
Regionalstelle Dresden
Klinisches Krebsregister Leipzig
Klinisches Krebsregister Zwickau
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