Alle vier Register arbeiten nun in einer gemeinsamen Datenbank.
Für meldende Ärztinnen und Ärzte ändert sich dadurch nichts. Die Daten sind weiterhin an das nach dem Behandlungsort zuständige Krebsregister zu melden. Das jeweilige Register hat nur Zugriff auf die Daten seiner Patientinnen und Patienten als Wohnort- und Behandlungsortregister.
Der entscheidende Vorteil der gemeinsamen Datenbank ist die sofortige Verfügung von Informationen, auch von Meldern aus anderen Teilen Sachsens. So müssen die Daten nicht mehrfach in Datenbanken integriert, ausgetauscht und abgeglichen werden. Dadurch sind sachsenweite Auswertungen zukünftig leichter und schneller realisierbar.
Das Hosting der gemeinsamen Datenbank erfolgt im Landesrechenzentrum Steuern (LRZS), wodurch auch die Datensicherheit weiter erhöht wird.
Bildnachweis: © Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V.