Bitte beachten Sie, dass durch das Sächsische Krebsregistergesetz eine strukturierte, elektronische Übermittlung der Meldungsdaten verpflichtend vorgesehen ist. Die Übergangsfrist, die derzeit noch eine Meldung über Epikrisen oder die hier hinterlegten Meldebögen an die klinischen Krebsregister ermöglicht, wird im Jahr 2023 auslaufen.
Nutzen Sie für Ihre Meldung stattdessen den elektronischen Meldeweg über die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Auch auf diesem Weg sind die klinischen Krebsregister in Sachsen ab dem 01. Oktober 2022 in der Lage, Meldungen nach dem aktualisierten bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (Schnittstellen-Version 3.0.0) entgegenzunehmen.
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