Der GKV-Spitzenverband hat vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen bekommen, die Wirksamkeit der klinischen Krebsregistrierung zu überprüfen und veranlasst gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden und im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der klinischen Krebsregister. Für die Umsetzung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V wurde das IGES Institut beauftragt, das derzeit eine umfassende Befragung von Ärztinnen und Ärzten, Forschenden, Leistungserbringenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchführt.
Im Fokus der Evaluation steht die Frage, welchen Beitrag die klinischen Krebsregister zur Verbesserung der onkologischen Versorgung leisten. Untersucht wird zudem die Zusammenarbeit mit zertifizierten Zentren und der Forschung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Einheitlichkeit der Krebsregistrierungspraxis im Vergleich mit anderen Bundesländern sowie der Eignung der geltenden Förderkriterien.
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